Die Autokrankenversicherung

Über Autokrankenversicherung.de
Die Autokrankenversicherung ist ein Auto-Garantie Produkt der Firma REKOGA AG, die exklusiv mit der EUROPA Versicherung AG zusammenarbeitet. Letztere hat die Aufgabe die Versicherungsleistungen zu erbringen. Die EUROPA ist ein Direktversicherer, der seit 50 Jahren Lebens- und Sachversicherungen anbietet.

Auf der Webseite finden wir schnell wichtige Infos, wie Annahmekriterien, Tarif-Rechner, Leistungsumfang, FAQ, etc. Auch hier können wir Kontakt via Telefon, Fax und E-Mail – leider ohne online Formular – aufnehmen. Es gibt lediglich das Rückruf Anfrage Formular.

Leistungsumfang
Der Kunde kann zwischen drei Leistungspakete wählen, die wären: Classic, Spezial und Super. Diese unterscheiden sich in den Leistungsumfang, was wie folgt aussieht:

Classic
Hier sind folgende Baugruppen versichert: Motor, Schaltgetriebe, Automatikgetriebe und Achsgetriebe.

Spezial
Entscheiden Sie sich für das Leistungspaket Spezial, dann werden folgende Baugruppen versichert: Kraftübertragung, Lenkung, Bremsanlage, Kraftstoffanlage, Motor- und Getriebeelektrik, Abgasanlage, Kühlsystem und Klimaanlage, sowie Motor, Schaltgetriebe, Automatikgetriebe und Achsgetriebe.

Super
Die umfangreichste Absicherung finden wir im Paket „Super“, das zusätzlich zu den Baugruppen wie in Classic und Spezial, auch Kupplung, Ladersysteme, Fahrdynamiksysteme, Fahrwerk, Komfort-Elektrik und Sicherheits-Systeme.

Beispiel: Prämie für ein VW Polo 1.4 aus 2005 mit 105.000 KmBei diesem Fahrzeug kommen folgende Angebote für Classic, Spezial und Super raus:

Beispiel Prämie für Gebrauchtwagen Garantie bei Anbieter für Privat

 

Zusammenfassung
Hier nochmal die wichtigsten Eckdaten:

  • Pkw, Pkw-Kombi, SUV, Geländewagen, Transporter (Kasten-, Pritschenwagen), Vans, Kleinbusse und Wohnmobile
  • Erstzulassung nicht älter als 10 Jahre
  • Fahrzeuglaufleistung nicht mehr als 200.000 km
  • Maximale Motorleistung 180 KW
  • Zulässiges Gesamtgewicht nicht größer als 4,0 Tonnen
  • Keine Nutzung in einem Transportfuhrpark oder zum Zwecke des Kurrierdienstes
  • Keine Nutzung als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Vermietfahrzeug oder Fahrschulwagen
  • Keine Veränderung der zu versichernden Komponenten (Z.B. Motortuning)
  • Keine erkennbaren Schäden an den zu versichernden Teilen
  • Keine stillschweigende Verlängerung

Quelle: autokrankenversicherung.de