Dürfen Freie Händler die Hersteller Logos benutzen?
Dieses Thema beschäftigt mich seit einer Woche, denn wir beabsichtigen die Logos von VW, Audi, Seat, Skoda und Suzuki an die Fassade des Autohauses anzubringen. Da wir kein Vertragshändler sind, haben wir natürlich unsere Bedenken. Eine Abmahnung von Volkswagen wegen Markenrechtsverletzung tut bestimmt weh. Da hilft nur eins: Herrn Rechtsberater fragen.
Ware oder Dienstleistung – Das ist hier die Frage !
Laut unserem Rechtsanwalt dürfen wir als Neu- und Gebrauchtwagenhändler (EU-Fzg. u. Vermittlung deut. Neuwagen) die Logos verwenden, wenn wir nicht den Eindruck vermittlen, dass wir ein Vertragshändler der genannten Marken sind. Ein weiterer Aspekt ist, ob Werbung für eine Ware oder eine Dienstleistung gemacht wird. Letzteres ist nämlich verboten. Dass weiß inzwischen auch A.T.U., als sie 2011 mit der Aktion („Große Inspektion für alle“) und die Nutzung des VW Logos in ihrer Werbung gegen Volkswagen verloren haben.
Dazu ein Artikel vom Rechtsanwalt Wachter auf anwalt.de: Markenrecht – Benutzung fremder Logos in der Werbung
und „Der BGH zur Verwendung fremder Marken in der Werbung – Aufatmen für Kfz-Reimporteure –“ von Barbara Schnur auf meyer-koerning.de
P.S.: Da ich kein Rechtsanwalt bin, stellt dieser Artikel keine Rechtsberatung dar.