Der ADAC hat neben seinen Kfz Kaufvertrag für Privatpersonen, auch den Kfz Kaufvertrag für den Fahrzeugverkauf zwischen Unternehmer bzw. Unternehmer und Privatperson entworfen. Der Unterschied besteht darin, dass beim Verkauf von Unternehmer an Unternehmer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Ist eine Vertragspartei jedoch eine Privatperson, dann ist der Ausschluss unwirksam.